Im Trinkwasser dürfen keine krankheitserregenden Keime vorkommen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können (§ 5 Absatz 1).
Für die Unbedenklichkeit und Reinheit des Trinkwassers ist ab der Übergabestelle (Wasserzähler der Gemeinde) der jeweilige Hausbesitzer verantwortlich.
Für Legionellen gab es in der alten Trinkwasserverordnung noch keinen Grenzwert.
Dies hat sich ab dem 01. November 2011 geändert.
Für Legionellen wurde ein technischer Maßnahmewert von 100 (KBE) pro 100 ml Trinkwasser festgesetzt.
Die alte Volksweisheit "Gesundheit ist das höchste Gut" ist teilweise schon etwas "abgegriffen".
Doch der gesunde Mensch hat viele Wünsche - der kranke Mensch meist nur einen ... Deshalb: Beugen Sie vor!